Ereignis

A 302

Am frühen Morgen des 17. März 1964 flüchtete eine unbekannte Person an der Gartenstraße in den Westen. Die Flucht gelang, weil die Grenzposten entweder unaufmerksam waren, wie Vorgesetzte vermuteten, oder weil sie absichtlich in die andere Richtung sahen. Ein Bericht der Grenztruppen hält fest: „Die dort eingesetzten Posten versahen einen schlechten Grenzdienst und bemerkten nicht, dass der Grenzverletzer ca. 1 m vom Postenbereich entfernt die Grenzsicherungsanlagen überwand.“